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AGB
Allgemeine Mitglieds- und Geschäftsbedingungen

Nachfolgend sind – vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung – die allgemeinen Mitglieds- und Geschäftsbedingungen (AGB) für das „active well Falkensee“ – Fitnessstudio der active well Falkensee GmbH, Straße der Einheit 127a, 14612 Falkensee, nachstehend als „active well Falkensee“ bezeichnet, geregelt.

Rücktrittsrecht

Das Mitglied hat die Möglichkeit, innerhalb von 2 Wochen von dieser Mitgliedschaftsvereinbarung schriftlich zurückzutreten. Nimmt das Mitglied dieses Recht in Anspruch, so wird nur das Starter-Paket und ein halber Monatsbeitrag fällig.

Öffnungszeiten / Gebrauchsüberlassung

Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.

Zur Inanspruchnahme der Einrichtungen des „active well Falkensee“ während der geltenden Öffnungszeiten ist berechtigt, wer eine gültige Tages- bzw. 10er Karte, einen gültigen Gutschein besitzt oder Mitglied durch einen Laufzeitvertrag ist.

Das „active well Falkensee“ kann die Studioräume durch rechtzeitige Ankündigung (mind. 14 Tage im Voraus) vorübergehend schließen oder die Öffnungszeiten ändern, falls es Reparaturarbeiten, Renovierungsarbeiten, Wartungen, Umbauten o. ä. notwendig machen.

Nutzungsrechte / Transponder / Check-In

Kommt es zur Vertragsannahme, wird das active well Falkensee zur Identifikation ein Foto des Mitglieds im Mitgliederverwaltungs-System hinterlegen. Lehnt das Mitglied das Hinterlegen eines Fotos im System ab, so muss es vor jedem Eintritt ein behördliches Dokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein o. ä.) zum Zwecke der Identifikation vorlegen. Die Nutzungsrechte aus dieser Mitgliedschaft sind personengebunden und nicht übertragbar. Aufgrund der Mitgliedschaft im „active well Falkensee“ wird dem Mitglied ein persönlicher Transponder zur Nutzung überlassen, der im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft an das „active well Falkensee“ zurück zu geben ist. Mittels des Transponders erfolgt die persönliche Zugangsberechtigung zum Fitnessstudio entweder durch Vorlage beim Personal oder durch eigenständiges Einchecken (sog. Check-In). Bei Verlust oder Beschädigung des Transponders, welcher/welche vom jeweiligen Mitglied zu vertreten ist, hat das Mitglied die anfallenden Kosten für einen Ersatztransponder in Höhe von 20,00 Euro zu tragen. Ein Verlust des Transponders ist dem Fitnessstudio unverzüglich zu melden.

Das Mitglied verpflichtet sich, den ausgehändigten Transponder nur höchstpersönlich zu verwenden, diesen Dritten nicht zu überlassen und für eine sichere Verwahrung zu sorgen, um eine Nutzung durch Dritte auszuschließen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 250,00 Euro. Dem „active well Falkensee“ bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

Beitrag / Zahlungsverzug

Der monatliche Beitrag ist zum 01. des jeweiligen Monats im Voraus fällig und das einmalige Starter-Paket ist mit dem ersten Monatsbeitrag zu leisten. Die halbjährlich vereinbarte Service- und Traineranalyse wird bei den Laufzeitverträgen erstmalig zu Beginn des sechsten Monates der Mitgliedschaft fällig. Bis zur Kündigung der Mitgliedschaft wird diese Service- und Traineranalyse alle weiteren sechs Monate fällig. Vereinbarte Vorauszahlungen werden zu Beginn der Mitgliedschaft bzw. zu Beginn der Vertragsverlängerung fällig. Beim Lastschriftverfahren werden die monatlichen Beiträge binnen der ersten drei Werktage des jeweiligen Monats eingezogen. Vereinbarte Vorauszahlungen der Beiträge werden bei Lastschriftverfahren jeweils binnen des ersten Monats des ursprünglichen oder verlängerten Vertragszeitraums eingezogen.

Gerät das Mitglied in Zahlungsverzug, wird für jede Mahnung eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben. Rücklastgebühren, die durch Rückbuchung der Bank entstehen, gehen zu Lasten des Mitglieds. Dem Mitglied bleibt sein Recht unbenommen, den Nachweis darüber zu führen, dass dem Fitnessstudio ein Schaden überhaupt nicht oder ein niedriger entstanden sei.

Gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens zwei aufeinander folgenden Monatsbeiträgen in Verzug, werden die gesamten künftigen Monatsbeiträge aus der Mitgliedschaft bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit sofort fällig.

Änderung persönlicher Daten / Lastschriftmandat

Bei Änderung der persönlichen Daten (Name, Adresse, Telefon und E-Mail) ist das „active well Falkensee“ unverzüglich zu informieren und ggf. ein neues Lastschriftmandat zu erteilen. Eine Änderung zum Lastschriftmandat oder der Entzug des Lastschriftmandats kann für den kalendarischen Folgemonat nur dann berücksichtigt werden, wenn das Mitglied die gewünschte Änderung bis spätestens zum 20. des laufenden Kalendermonats schriftlich dem „active well Falkensee“ mitteilt.

Änderung der AGB

Eine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Mitglied in Textform rechtzeitig vor der Änderung mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied ihnen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widersprochen hat, sofern das „active well Falkensee“ das Mitglied bei der Mitteilung über die Änderungen ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat.

Datenschutzhinweis

Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten sowie ein aktuelles Foto des Mitgliedes), die allein zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten unter Beachtung der Datenschutzgesetze, die in der Bundesrepublik Deutschland Geltung haben, elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.

Clubordnung

Jedes Mitglied unterliegt der Clubordnung und hat den Anordnungen des Personals Folge zu leisten. Die Clubordnung ist für jeden sichtbar innerhalb der Einrichtung angebracht und wird jedem Mitglied zu Beginn der Mitgliedschaft ausgehändigt und hinreichend erläutert.

Haftung

Das „active well Falkensee“ schließt jegliche Haftung für Schäden des Mitglieds aus. Dies gilt insbesondere für den Verlust von Wertgegenständen. Hiervon ausgenommen ist eine Haftung für Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des „active well Falkensee“ oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des „active well Falkensee“ beruhen sowie eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des „active well Falkensee“ beruhen.

Persönliche Gegenstände der Mitglieder

Für von Mitgliedern mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände, übernimmt das „active well Falkensee“ keine Haftung. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Zurverfügungstellung von Umkleideschränken begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Umkleideschränke sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen. Das „active well Falkensee“ ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Schränke kostenpflichtig öffnen zu lassen.

Persönliche Verhinderung des Mitglieds

Ist das Mitglied aus in seiner Person liegenden Gründen (z.B. attestierter und länger andauernder Krankheit, Schwangerschaft, Wohnortswechsel) an der Nutzung der Einrichtung für einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen (oder länger) gehindert, kann im gegenseitigen Einverständnis die Mitgliedschaft für den zu bestimmenden Zeitraum ruhend gestellt werden. Die Mitgliedschaft ruht für diesen vereinbarten Zeitraum beitragspflichtig. Die Restlaufzeit der ursprünglichen Mitgliedschaftsvereinbarung schließt sich in einem solchen Fall beitragsfrei an den vereinbarten Ruhezeitraum an. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

 

Kündigung / vorzeitige Vertragsbeendigung / Vertragsverlängerung

Die Mitgliedschaft kann bei Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Maßgeblich für die fristgerechte Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung beim Vertragspartner. Wird die Mitgliedschaft nicht form- und fristgerecht gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft stillschweigend bei den Laufzeitverträgen (12- und 24 Monate) und bei den Monatsverträgen jeweils um einen weiteren Monat zu den jeweils aktuellen Mitgliedschaftskonditionen des entsprechenden Laufzeit- oder Monatsvertrages. Im Falle der stillschweigenden Verlängerung kann die Mitgliedschaft jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

 

Jede Vertragspartei ist berechtigt, das Vertragsverhältnis vorzeitig aufgrund eines ihr zustehenden außerordentlichen Kündigungsrechtes zu kündigen.

Erfolgt die vorzeitige Vertragsbeendigung durch das Mitglied aufgrund eines ihm zustehenden außerordentlichen Kündigungsrechtes, ist das Mitglied dazu verpflichtet, die Summe aus den monatlich entstandenen Beitragsdifferenzen zwischen dem Monatsbeitrag des gekündigten Laufzeitvertrages (12 bzw. 24 Monatsvertrag) und dem Monatsbeitrag des nächst kürzeren Laufzeitvertrages (1 bzw. 12 Monatsvertrag) an das „active well Falkensee“ nach zu zahlen. Der Betrag wird mit Beendigung des Vertragsverhältnisses fällig.

Erfolgt die vorzeitige Vertragsbeendigung durch das „active well Falkensee“ aufgrund eines ihm zustehenden außerordentlichen Kündigungsrechtes, so umfasst der vom Mitglied zu leistende Schadenersatz die weiteren Monatsbeiträge, die das „active well Falkensee“ bis zum Zeitpunkt einer nach dem Vertrag zulässigen ordentlichen Kündigung hätte beanspruchen können. Der Schadenersatz wird mit Beendigung des Vertragsverhältnissesfällig.

 

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel zu ersetzen ist, die dem Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Diese Mitgliedsbedingungen unterliegen ausschließlich geltendem deutschen Recht.

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: © 2018 by active well

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